
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sonders,
der Umweltschutz ist ein Anliegen, das in der Gesellschaft weit verbreitet ist. Die Notwendigkeit, für die Nachwelt eine funktionierende Erde zu erhalten, ist evident. Die Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen ist daher von großer Bedeutung. Die Amortisierbarkeit solcher Maßnahmen ist dabei ein entscheidender Faktor. Wenn sie nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische Vorteile bieten und dazu beitragen, die Stadtkasse oder lokale Vereine zu entlasten, ist ihre Umsetzung besonders sinnvoll.
Ein Beispiel für eine solche Maßnahme ist die Sanierung der Flutlichtanlagen mitsamt der Leuchtmittel an der Glück auf Arena in Ofden. Dort kann veraltete und energieineffiziente Technik saniert und ausgetauscht werden, was zu einer spürbaren finanziellen Entlastung des Vereins führt, Strom spart und somit Emissionen reduziert. Zudem hat die Maßnahme einen positiven Effekt auf die Insektenwelt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert solche Maßnahmen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) mit der Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie). Diese Richtlinie unterstützt mit 40 % die nicht gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen. Die Maßgaben, den Stromverbrauch um mindestens 50 % zu reduzieren, eine Differenzierung zwischen Spiel- und Trainingsbetrieb vorzunehmen und die Abstrahlung in den oberen Raum auf null zu reduzieren, sind als umsetzbar und sinnvoll zu betrachten. Die Finanzierung der Maßnahme sollte über das Förderprogramm erfolgen, wobei der Eigenanteil durch die Minderaufwendungen bei dem Austausch der Rauchmelder, K 60044, im Rathaus finanziert werden kann.
Zusätzliche Mittel können aus den Minderausgaben des Umbaus des Hauptgebäudes, der Betreuungsräume und der Verwaltung (investiv) (Kostenstelle 211007) an der GGS Schaufenberg verwendet werden.
Diese Maßnahme ist sowohl aus sozialer als auch aus ökologischer Perspektive zu bewerten.
Zum einen gewährleistet sie die Beleuchtung des Fußballplatzes für den Jugendbetrieb, zum anderen trägt sie zum Schutz der Umwelt und der Insektenwelt bei, wie bereits dargelegt. Zudem mindert sie die Lichtverschmutzung erheblich und senkt den Stromverbrauch und somit auch die Emissionen. Diese Effekte sind als äußerst positiv zu bewerten und unterstreichen die Sinnhaftigkeit der Maßnahme.
Aus diesem Grund wird darum gebeten, eine Beschlussvorlage für den nächsten beschließenden Ausschuss oder den Rat zu erstellen.
Die Punkte, die beantragt werden, sind wie folgt:
- Der Rat beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, sich auf Fördermittel nach der Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) zu bewerben, um die Sanierung der Flutlichtmasten an der Glück auf Arena umzusetzen.
- Der Rat beschließt, das benötigte Eigenkapital aus den nicht benötigten Mitteln aus dem Austausch der Rauchmelder im Rathaus, K 60044, zu erbringen. Darüber hinaus sind weitere zusätzliche Mittel aus den Minderausgaben des Umbaus des Hauptgebäudes, der Betreuungsräume und der Verwaltung (investiv) (Kostenstelle 211007) an der GGS Schaufenberg zu verwenden.
Des Weiteren ist zu prüfen, ob die Anbringung von zwei zusätzlichen Leuchtmitteln an den beiden nördlichen Flutlichtträgern umsetzbar ist. Dies dient der Beleuchtung der Fläche hinter dem Tor an der nördlichen Seite (Seite Grundschule) und könnte gemäß der Richtlinie förderfähig sein.
Die Notwendigkeit ergibt sich aus der angestrebten Beleuchtung eines potenziellen Kleinspielfelds.
Sollte dies förderfähig sein, ist es bei der Sanierung der Maßnahme und der oben genannten Punkte zu berücksichtigen.
Beratungsstand:
Der Antrag wurde im Ausschuss angenommen. Die Verwaltung prüft nur mögliche Förderprogramme, die Finanzierung des Eigenanteils sowie die technischen Voraussetzungen.
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