Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sonders,
das Helene-Weber-Haus (Kath. Forum für Erwachsenen- und Familienbildung) als anerkannte Einrichtung für Familienbildung hält verschiedene kostenlose Angebote bereit, insbesondere für Familien mit besonderen Bedarfen u.a. auch Fluchterfahrungen.
Das Land NRW stellt für das Jahr 2024 Gelder zu Verfügung, die bisher nur von anerkannten Einrichtungen der Familienbildung abgerufen werden können. Die diesbezügliche Finanzierungsrichtlinie wurde überarbeitet und steht seit Ende letzten Jahres zur Verfügung. Anders als in den Vorjahren sollen die Angebote für die o.g. Familien nunmehr genuiner Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung werden. Für den Einsatz der Mittel bedarf es eines unterstützenden Grundsatzbeschlusses des Jugendhilfeausschusses.
Für die Durchführung der Angebote erhält das Helene-Weber Haus eine Festbetragsfinanzierung des Landes, so dass keine kommunalen Mittel zur Durchführung der Angebote erforderlich sind. Mit einem Grundsatzbeschluss geht die Kommune keine pekuniäre Verpflichtung gegenüber dem Helene-Weber-Haus ein. Planung und Verwendung der Angebote übernimmt dabei das Helene-Weber Haus. Das Jugendamt müsste einen Ansprechpartner zur Bedarfsanalyse benennen.
Unsere Fragen:
- Gibt es bereits eine Planung hinsichtlich der Förderung und der damit verbundenen Einbindung der Angebote im Rahmen der Mittel des Landes NRW?
- Gibt es bereits eine Teilnahme des Jugendamtes an der AG 78 (Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII)?
- Sieht das Jugendamt eine Möglichkeit, hier kostenlose Angebote mit dem Helene-Weber Haus aufzubauen und somit vielleicht auch Bedarfe abzudecken, die derzeit nicht im Kostenrahmen des Jugendamtes liegen?
Frau Natus-Can (Geschäftsführung und Leitung) hat diese Förderangebote bereits in verschiedenen Jugendhilfeausschüssen in umliegenden Städten vorgestellt.
Wir beantragen die Vorstellung der Förderangebote für den nächsten Jugendhilfeausschuss.
Damit verbunden möchten wir für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses, dass die Durchführung von kostenfreien Angeboten zur Versorgung von Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbesondere solchen mit Fluchterfahrung, auf dem Gebiet der Stadt Alsdorf durch das Helene-Weber-Haus als anerkannte Einrichtung der Familienbildung ab 2024 ausdrücklich begrüßt wird.
Die ausschließliche Finanzierung der Angebote erfolgt über die den anerkannten Einrichtungen der Familienbildung zur Verfügung stehenden Mitteln aus den „Richtlinien über die Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen“ gem. Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in ihrer Fassung vom 23. November 2023. Die Mittel zur Durchführung der Angebote beantragt die anerkannte Einrichtung der Familienbildung jeweils in eigenem Ermessen und Verantwortung. Die Durchführung der Angebote erfolgt durch die anerkannte Einrichtung der Familienbildung im Rahmen der jeweils verfügbaren, genehmigten Landesmittel. Eine kommunale Kofinanzierung ist nicht vorgesehen. Der Beschluss hat Gültigkeit bis zum 31.12.2026.
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