Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sonders,
in den vergangenen Wochen sind viele Eltern mit massiven Beschwerden über das Aufnahmeverfahren der Kindertageseinrichtung und die aktuellen Situationen in den Kindertageseinrichtungen auf uns zugekommen. Im Folgenden stellt die CDU-Fraktion Alsdorf hierzu einige Rückfragen:
1.) Einige ElternwurdenaufgefordertihrengesamtenArbeitsvertragvorzulegen,umeinen entsprechenden Betreuungsbedarf nachzuweisen. Auf Rückfrage bei den Einrichtungen wurden sie hierzu von der Stadtverwaltung aufgefordert. Hierzu stellt sich uns die Frage aus welchem Grund die Stadt Alsdorf als Träger gesamte Arbeitsverträge der Eltern benötigt, obwohl nach §24 SGB VIII die Bedarfsansprüche klar geregelt sind.
2.) Schon im September hat die AZ/AN über die dramatische Situation im Städtischen Familienzentrum Annapark berichtet. Wie steht es aktuell um die Personalsituation und die damit einhergehende Betreuung in der Einrichtung? Sind die Eltern, die aufgrund der Unterbesetzung keine Betreuung in Anspruch nehmen können, mittlerweile von den Elternbeiträgen befreit?
3.)Bestehen auch an weiteren Kindertageseinrichtungen aktuell personelle Unterbesetzungen, die eine vollumfängliche Betreuung beeinträchtigen?
4.) Uns wurde mehrfach geschildert, dass sich die Erstanmeldung für eine Ü3 Betreuung schwierig gestaltet. Viele Eltern schildern, dass seitens der Stadt und der Einrichtungen zu einer früheren Betreuung geraten wird, da diese größere Aussichtschancen auf einen festen Betreuungsplatz hat. Durch die frühere Betreuung (schon vor dem dritten abgeschlossenen Lebensjahr) besteht die Sicherheit in die Ü3 Betreuung übernommen zu werden. Für Eltern, die sich bewusst gegen eine U3 Betreuung entscheiden, sehen wir hier erhebliche Schwierigkeiten überhaupt einen Betreuungsplatz zu bekommen. Müssen wir davon ausgehen, dass die Stadt nicht genügend Ü3 Plätze zur Verfügung stellen kann, um den Bedarf zu decken?
5.) Bieten alle Kindertageseinrichtungen eine Auswahl zwischen 25, 35 und 45 wöchentlichen Betreuungsstunden an? Können Sie Aussagen zur derzeitigen Verteilung treffen?
6.) Wie hoch sind aktuell die Einnahmen durch die Elternbeiträge für die Stadt Alsdorf? Wie hoch ist der prozentuale und absolute Anteil der Eltern, die für die Betreuung durch ein zu geringes Jahreseinkommen nicht beitragspflichtig sind?
Wir bitten um eine kurze Eingangsbestätigung, sowie die schriftliche Beantwortung unserer Fragen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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