Anfrage: Aufbau eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes

14.03.2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sonders,

für den Aufbau eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) in der StädteRegion Aachen wurden 2022 Fördergelder vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für eine Personalstelle im Umfang von 30 Wochenstunden erworben. Die Stelle wird an das Gesundheitsamt SPDI angegliedert. Die Förderdauer endet am 31.12.2024.

Der GPV ist ein durch einen Kooperationsvertrag verbindlicher Zusammenschluss, der wesentliche Leistungserbringer in einer definierten Versorgungsregion, vorrangig Träger der ambulanten und stationären Eingliederungshilfe. Die Mitglieder verpflichten sich zur Kooperation und zur Organisation umfassender psychiatrischer Hilfen, vor allem für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und einem komplexen Hilfebedarf.

Unsere Frage lautet: Ist dem Sozialamt der GPV bereits bekannt? Falls ja, gibt es Bestrebungen, psychiatrisch auffällige Menschen, die entweder Transferleistungen beziehen und/oder in Unterkünften der Stadt Alsdorf leben, in der GPV vorzustellen bzw. zu melden?

Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen unterstützte in Form einer Umfrage das LVR- Trainee-Projekt „Geschlossene Tür als Schlüssel zur Teilhabe? Geschlossene Unterbringung im Rahmen der Eingliederungshilfe“. Dabei wurde ein hoher Bedarf an Unterbringungsplätzen eruiert. Der Bedarf nach geschützten Unterbringungsplätzen wird aktuell durch eine Umfrage wiederholt. Ziel wird es sein, alle Fälle zu sichten und mit dem LVR gemeinsam nach einem bedarfsgerechten Angebot gemeindenah für die Klienten zu suchen. Zur Schaffung neuer Betreuungsplätze sollen an Frau van Waasen (Psychiatriekoordinatorin der StädteRegion AC) Personen mit entsprechendem Hilfebedarf gemeldet werden. Zunächst in anonymisierter Form. Dann könnte ab Sommer 2023 in einzelnen Fallkonferenzen das Versorgungssystem gesichtet werden und geschlossene Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Da gerade in Alsdorf ein hohes Aufkommen von Menschen mit psychiatrischen Erkrankungsbildern wahrzunehmen ist, stellt sich für uns die Frage, inwiefern hier eine Zusammenarbeit mit der Psychiatriekoordination gesucht wird und ob Fälle, die durch das Ordnungsamt oder Sozialamt bekannt sind, an die oben genannte Stelle anonymisiert weitergegeben werden?

Anfrage: Aufbau Gemeindepsychatrischer Verbund